Erbbaurecht für soziokulturelle Nutzung

14.05.24 –

Soziokulturelle und gemeinwohlorientierte Initiativen sollen in Köln deutlich leichter städtische Gebäude nutzen können als bisher. Das hat der Liegenschaftsausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen. Nachdem das Erbbaurecht bereits als das bevorzugte Vergabeinstrument für städtische Wohnbaugrundstücke eingeführt wurde, soll es nun auch für soziokulturelle Nutzungen angewendet werden. Damit haben wir ein zentrales Grünes Ziel erreicht, dass in der Bündnisvereinbarung mit CDU und Volt festgehalten ist.

Was ist das Erbbaurecht?

Mit der Unterzeichnung eines Erbbaurechtvertrags mit der Stadt Köln erwirbt der Vertragspartner das Recht zur Nutzung einer städtischen Immobilie. Ein hoher Kaufpreis entfällt, lediglich eine Pacht – der sogenannte Erbbauzins – wird fällig. Das Grundstück und die Immobilie bleiben im Eigentum der Stadt, wodurch sie langfristig die Steuerungsmöglichkeit für die zukünftige Entwicklung behält. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geht das Grundstück samt Immobilie wieder in den Besitz der Stadt über. Die Erbbaurechtsnehmerin wird vertraglich für die vorgenommenen Investitionen entschädigt.

Was bringt das für Köln und wieso setzen wir uns dafür ein?

Mit dem Erbbaurecht können städtische Gebäude für Wohnen und soziokulturelle Nutzung günstig verpachtet werden. Da ein hoher Kaufpreis für das Grundstück entfällt, können leichter Wohnungen mit vergleichbar niedriger Miete realisiert werden. Das Gleiche gilt für soziokulturelle und gemeinwohlorientierte Einrichtungen oder Initiativen. Hohe Mieten oder Grundstückspreise stehen ihren Vorhaben zukünftig nicht mehr im Weg.

Geschosswohnungsbau

Bereits im März 2022 hat der Rat beschlossen, städtische Grundstücke für den Geschosswohnungsbau grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht zu vergeben. Besonders relevant wird das für die beiden großen Entwicklungsgebiete Parkstadt Süd und Kreuzfeld, die sich mehrheitlich in städtischem Besitz befinden.

Soziokulturelle Nutzung

Nach Beschluss des Liegenschaftsausschusses können sich nun in Zukunft Initiativen auf städtische Ausschreibungen bewerben. Bei Zusage erhalten sie einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Regellaufzeit von 80 Jahren. Hierfür zahlen gemeinnützige Akteur*innen lediglich 0,75 % des Verkehrswertes der jeweiligen Liegenschaft als jährlichen Erbbauzins. Dieser kann auch ausgesetzt werden, wenn die Initiativen in die Ertüchtigung der Räumlichkeiten investieren.

Was sagt Sabine Pakulat, unsere Sprecherin für Liegenschaftspolitik dazu?

„Gemeinwohlorientierte Initiativen bringen Lebensqualität in unsere Stadt. Gleichzeitig gibt es viele städtische Räumlichkeiten, die nur darauf warten, endlich genutzt zu werden. Hier setzt unser Beschluss an und beide Seiten gewinnen. Wir freuen uns, dass die Vergabe jetzt klar geregelt wird und der Erbbauzins bei Investitionen sogar ausgesetzt werden kann. So können Initiativen langfristig planen und zu guten Konditionen pachten. Stimmt der Rat zu, sind damit beide Bausteine des Erbbaurechts in Köln eingeführt. Bereits mit der Einführung des Erbbaurechts bei Geschosswohnungsbau haben wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen steigende Mietpreise gemacht.“
 

Folgende Liste zeigt einige bereits erfolgreiche und einige noch anstehende Erbbau-Projekte in Köln:
 

1. Haus der Einwanderungsgeschichte (Hallen Kalk):

  • Vergabebeschluss an den Träger Domid gGmbH sowie Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie für die benachbarte Freilufthalle
  • Damit wird ein einzigartiges Kultur- und Erinnerungsprojekt auf den Weg gebracht. Durch den Beschluss im Rat am 21.3.24 kann der Träger nun hohe Fördermittelbeträge einwerben        
     

2. Jennerstraße 8:

  • Bislang größtes Erbbaurecht für studentisches Wohnen an Kölner Studierendenwerk
  • Empfohlen vom Liegenschaftsausschuss am 22.04.24
  • Rat entscheidet am 16.05.24
     

3. Gotlandhaus im Vorgebirgspark:

  • Der Rat hat die Vergabe im Erbbaurecht am 21.03.24 an Gotland e.V. für beschlossen.
  • Somit kann das historische Gebäude saniert und einer kulturellen sowie öffentlichkeitswirksamen Nutzung zugeführt werden
     

4. Alpener Straße 4-6 in Ehrenfeld (Artilleriehalle):

  • Anhandgabe im Liegenschaftsausschuss am 04.03.24 an Wohnwerk Cologne e.G. i.Gr.
  • Die Genossenschaft will einen Ort für Inklusives Wohnen, Leben & Arbeiten schaffen
     

5. Jugendeinrichtung Klingelpütz:

  • Der Rat hat die Vergabe im Erbbaurecht an die gemeinnützige Montag Stiftung Urbane Räume beschlossen am 7.12.23
  • Damit soll der Erhalt und die Weiterentwicklung der ansässigen Jugendeinrichtung gesichert werden
     

6. Krebelshof:

  • Der Rat hat die Vergabe im Erbbaurecht des historischen Vierkanthofs an die gemeinnützige Montag Stiftung Urbane Räume beschlossen am 7.12.23
  • Entstehen und weiterentwickelt werden soll eine soziokulturelle Einrichtung bzw. eine Jugendeinrichtung
     

7. Offene Jazz Haus Schule in der Eigelstein-Torburg

  • Folgt der Rat am 16.5.24 der Empfehlung des Liegenschaftsausschuss, kann die Offene Jazz Haus Schule ihr wichtiges soziales und kulturelles Angebot langfristig aufrechterhalten
     

8. SSM in der Düsseldorfer Straße 74

  • Mit einem Vergabebeschluss im Rat am 16.5. kann der Trägerverein MachMit e.V. seine wichtige soziale Aufgabe im Bereich der Arbeitsmarktintegration langfristig sicherstellen
     

Hier findet Ihr eine Übersichtkarte mit den einzelnen Projekten: 

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