14.05.24 –
Soziokulturelle und gemeinwohlorientierte Initiativen sollen in Köln deutlich leichter städtische Gebäude nutzen können als bisher. Das hat der Liegenschaftsausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen. Nachdem das Erbbaurecht bereits als das bevorzugte Vergabeinstrument für städtische Wohnbaugrundstücke eingeführt wurde, soll es nun auch für soziokulturelle Nutzungen angewendet werden. Damit haben wir ein zentrales Grünes Ziel erreicht, dass in der Bündnisvereinbarung mit CDU und Volt festgehalten ist.
Was ist das Erbbaurecht?
Mit der Unterzeichnung eines Erbbaurechtvertrags mit der Stadt Köln erwirbt der Vertragspartner das Recht zur Nutzung einer städtischen Immobilie. Ein hoher Kaufpreis entfällt, lediglich eine Pacht – der sogenannte Erbbauzins – wird fällig. Das Grundstück und die Immobilie bleiben im Eigentum der Stadt, wodurch sie langfristig die Steuerungsmöglichkeit für die zukünftige Entwicklung behält. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geht das Grundstück samt Immobilie wieder in den Besitz der Stadt über. Die Erbbaurechtsnehmerin wird vertraglich für die vorgenommenen Investitionen entschädigt.
Was bringt das für Köln und wieso setzen wir uns dafür ein?
Mit dem Erbbaurecht können städtische Gebäude für Wohnen und soziokulturelle Nutzung günstig verpachtet werden. Da ein hoher Kaufpreis für das Grundstück entfällt, können leichter Wohnungen mit vergleichbar niedriger Miete realisiert werden. Das Gleiche gilt für soziokulturelle und gemeinwohlorientierte Einrichtungen oder Initiativen. Hohe Mieten oder Grundstückspreise stehen ihren Vorhaben zukünftig nicht mehr im Weg.
Geschosswohnungsbau
Bereits im März 2022 hat der Rat beschlossen, städtische Grundstücke für den Geschosswohnungsbau grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht zu vergeben. Besonders relevant wird das für die beiden großen Entwicklungsgebiete Parkstadt Süd und Kreuzfeld, die sich mehrheitlich in städtischem Besitz befinden.
Soziokulturelle Nutzung
Nach Beschluss des Liegenschaftsausschusses können sich nun in Zukunft Initiativen auf städtische Ausschreibungen bewerben. Bei Zusage erhalten sie einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Regellaufzeit von 80 Jahren. Hierfür zahlen gemeinnützige Akteur*innen lediglich 0,75 % des Verkehrswertes der jeweiligen Liegenschaft als jährlichen Erbbauzins. Dieser kann auch ausgesetzt werden, wenn die Initiativen in die Ertüchtigung der Räumlichkeiten investieren.
Was sagt Sabine Pakulat, unsere Sprecherin für Liegenschaftspolitik dazu?
„Gemeinwohlorientierte Initiativen bringen Lebensqualität in unsere Stadt. Gleichzeitig gibt es viele städtische Räumlichkeiten, die nur darauf warten, endlich genutzt zu werden. Hier setzt unser Beschluss an und beide Seiten gewinnen. Wir freuen uns, dass die Vergabe jetzt klar geregelt wird und der Erbbauzins bei Investitionen sogar ausgesetzt werden kann. So können Initiativen langfristig planen und zu guten Konditionen pachten. Stimmt der Rat zu, sind damit beide Bausteine des Erbbaurechts in Köln eingeführt. Bereits mit der Einführung des Erbbaurechts bei Geschosswohnungsbau haben wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen steigende Mietpreise gemacht.“
Folgende Liste zeigt einige bereits erfolgreiche und einige noch anstehende Erbbau-Projekte in Köln:
1. Haus der Einwanderungsgeschichte (Hallen Kalk):
2. Jennerstraße 8:
3. Gotlandhaus im Vorgebirgspark:
4. Alpener Straße 4-6 in Ehrenfeld (Artilleriehalle):
5. Jugendeinrichtung Klingelpütz:
6. Krebelshof:
7. Offene Jazz Haus Schule in der Eigelstein-Torburg
8. SSM in der Düsseldorfer Straße 74
Hier findet Ihr eine Übersichtkarte mit den einzelnen Projekten:
Medien