Klare Regeln für E-Scooter

14.05.24 –

E-Scooter gehören wie in vielen Städten auch in Köln zum Stadtbild. An gefühlt jeder zweiten Ecke stehen sie als Fortbewegungsmittel bereit. Ihr Beitrag zur Verkehrswende ist dabei umstritten, da sie häufigden umweltfreundlicheren Fuß- und Radverkehr ersetzen.[1] Neben dem zweifelhaften Umweltgewinn sind sie oft auch ein Ärgernis, wenn sie nichtordnungsgemäß abgestellt werden. Mal steht ein Scooter auf dem Geh- oder Radweg, mal liegt er quer auf einem PKW-Parkplatz oder einfach im Gebüsch. Das sieht nicht schön aus und noch schlimmer: Es kann die sichere Nutzung der Wege gefährden. Erst recht für Menschen mit Behinderung werden die Roller schnell zu einem unüberwindbaren Hindernis. Das wird sich mit strengeren Regeln, die der Verkehrsausschuss nun beschlossen hat, ändern.

In Zukunft soll es in zusätzlichen Teilen der Stadt feste Abstellflächen für die Scooter geben. Wer eine Fahrt beenden möchte, muss den Roller in dieser konkreten Zone abstellen. Weiter wurde entschieden, dass Betreiber von falsch abgestellten Geräten diese künftig innerhalb von 6 Stunden entfernen müssen. Außerdem ist die Gesamtzahl der im Stadtgebiet eingesetzten Scooter in Zukunft auf 10.000 Stück begrenzt.

Lars Wahlen, unser Verkehrspolitischer Sprecher, hat im Ausschuss dazu eine gesprochen und sagte: „E-Scooter haben sich zu einem ein Baustein im modernen Mobilitätsmix entwickelt. Gleichzeitig müssen wir aufpassen, dass die Geräte unsere Stadt nicht unkontrolliert überschwemmen. Deshalb begrenzen wir nun die maximale Anzahl der Scooter und führen einige wichtige Regeln ein, um das Angebot in geordnete Bahnen zu lenken.“

 


[1]

www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/e-scooter-momentan-kein-beitrag-zur-verkehrswende