18.12.24 –
Mit breiter Mehrheit haben wir gemeinsam mit CDU, Volt, SPD und FDP beschlossen, dass die Grundsteuer B in Köln zunächst nicht steigen wird. In der vergangenen Ratssitzung wurde ein einheitlicher und aufkommensneutraler Hebesatz von 475 % beschlossen. Das beschert der Kölner Haushaltskasse Mindereinnahmen für die Jahre 2025/26. Diese Lücke wird durch höhere Ausschüttungen des Stadtwerke Konzerns kompensiert.
Hintergrund
Die Grundsteuer ist eine der wenigen Steuern, die Städte und Gemeinden selber erheben und deren Einnahmen sie behalten. Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage gekippt hatte, war eine Grundsteuerreform notwendig. Die Folge: Ab 2025 gelten neue Regelungen, die eine Umstellung auf aktuelle Immobilienwerte erfordern. Viele Städte nutzten diesen Moment, um die Hebesätze zu erhöhen. Wir haben aber entschieden, die Steuerbelastung der Kölner*innen stabil zu halten. Das ist ein wichtiges Signal in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten und steigender Mieten.
Der Beschluss ist allerdings nur ein erster Schritt. Ab 2027 muss die Stadt neue Kompensationsmöglichkeiten finden, um die Haushaltsdefizite zu schließen. Das haben wir explizit in den Änderungsantrag geschrieben und gemeinsam so beschlossen. Das Thema bleibt also auf der Agenda.
Unsere Fraktionsvorsitzende Christiane Martin sagt dazu: „Wir haben uns gegen eine Erhöhung der Grundsteuer entschieden, um die Kölnerinnen und Kölner in Zeiten steigender Preise nicht zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig sind wir mit massiven Haushaltsdefiziten konfrontiert, die uns zwingen, alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen, wozu eine Erhöhung der Grundsteuer gehören würde. Stattdessen nutzen wir nun unerwartete Gewinne der RheinEnergie. Ab 2027 muss der Rat der Stadt Köln dann eine andere Kompensation finden.“
Hier könnt Ihr den Antrag im Detail nachlesen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1024312&type=do